Bildungskarenz - Auszeit zur Weiterbildung für ArbeitnehmerInnen [28.04.2007] Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen eine berufliche Auszeit für die Aus- und Weiterbildung. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: ein ununterbrochenes dreijähriges Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber und das Einverständnis des Arbeitgebers. Wer sich jedoch für die Bildungskarenz interessiert, sollte vorher viele Fragen klären: Muss der Arbeitgeber der Bildungskarenz zustimmen? Wie hoch ist das Bildungskarenzgeld? Welche Weiterbildungskurse kann ich belegen? usw. Diese und weitere Fragen werden beim kostenlosen AK-Infoabend von ExpertenInnen der AK Tirol und vom AMS beantwortet werden. Interessierte ArbeitnehmerInnen sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Mittwoch, den 9. Mai 2007, um 19 Uhr AK Innsbruck, Maximilianstraße 7, 3. Stock, Großer Saal Anmeldung unter der Telefonnr.: 0800 - 22 55 22 DW 1515 oder per E-Mail bildung@ak-tirol.com ist erforderlich! |