Stipendienabteilung des Landes Tirol
Zielgruppe:
SchülerInnen, StudentInnen, AkademikerInnen
Voraussetzungen:
österreichische Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz in Tirol
Beihilfen:
- werden ausbezahlt aus den Mitteln der Landesgedächtnisstiftung: leistungsbezogen,
soziale Bedürftigkeit; an SchülerInnen, StudentInnen, AkademikerInnen;
- oder aus den Mitteln des Landes: positiver Schulerfolg; an SchülerInnen und StudentInnen;
1. SchülerInnen:
- Heimbeihilfen für SchülerInnen der 5. bis einschließlich 8. Schulstufe;
Notwendigkeit für den Internatsbesuch muss nachgewiesen werden (generell keine Bundesbeihilfe
möglich)
- Schulbeihilfen für SchülerInnen der 9.Schulstufe, die eine mittlere oder höhere Schule besuchen,
- SchülerInnen ab der 10. Schulstufe: Schulbeihilfen und/oder Heimbeihilfen, wenn aufgrund
besonderer Gegebenheiten
(Notendurchschnitt, Schulwechsel, etc.) keine Beihilfe des Bundes möglich ist, aber eine soziale
Bedürftigkeit vorliegt bzw. besonders berücksichtigungswürdige Gründe (momentane Notlage etc.)
vorhanden sind.
2. StudentInnen:
- Beihilfen nur bei Vorliegen einer unverschuldeten Notlage und wenn StudentInnen nachweisbar keine
oder nur sehr geringe Bundesbeihilfen erhalten können.
3. Auslandsförderung:
- unverzinste Darlehen für Postgraduate-Vorhaben und länger andauernde Forschungsaufenthalte von
StudentInnen und AkademikerInnen
- Beihilfen für Ausbildungsmaßnahmen im Ausland, wenn Studienrichtungen in Österreich nicht geboten
werden
- Beihilfen oder unverzinste Darlehen für Ausbildungsmaßnahmen im Ausland im künstlerischen Bereich
Fahrtkostenzuschüsse für InternatsschülerInnen
Zielgruppe:
SchülerInnen, die zum Zwecke des Schulbesuches in einer Zweitunterkunft (Internat, Privatquartier) außerhalb des Hauptwohnsitzes untergebracht werden müssen.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in Tirol
Diese Aktion gilt für
- SchülerInnen der 5. bis 8. Schulstufe, die aus zwingenden Gründen in einem Internat untergebracht
werden müssen und
- SchülerInnen ab der 9. Schulstufe, die eine höhere oder mittlere Schule besuchen
Fahrtkostenzuschüsse für SchülerInnen, die in einer Zweitunterkunft ausserhalb von Tirol untergebracht werden müssen, sind nur in speziellen Fällen (Ausbildung in Tirol nicht machbar etc.) möglich.
Die Berechnung der Beihilfen erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung sozialer Kriterien; zudem können allenfalls Fahrtkosten bis zu einem Betrag in Höhe von € 840,-- abzüglich eines Selbsbehaltes in Höhe von € 260,-- bzw. € 348,-- (gilt für SchülerInnen, die einen Fahrtkostenzuschuss des Bundes erhalten) ersetzt werden.
Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung
Kultur
Sillgasse 8, 6020 Innsbruck
Email: p.koller@tirol.gv.at
Telefon: 0512-508-3759, 3768 oder 3769




