Familienreferat des Landes Tirol
Zielgruppe:
Tiroler Familien
Voraussetzungen:
österr. Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz in Tirol, außerordentliche finanzielle Notlage ausgelöst durch ein unvorhergesehenes Ereignis.
Beihilfen:
- Beihilfe für bedürftige SchülerInnen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen (nur für Pflichtschulen und
Inlands-Schulveranstaltungen, z.B. Wienwoche, Schilager etc.). Antragstellung erfolgt über die Schule.
- Kinderbetreuungszuschuss (für Frauen, die ihr Kind außerhäuslich betreuen lassen müssen, um ihrem
Beruf/Studium nachzugehen)
- Schulstarthilfe (Familienschilling) für Tiroler Familien mit schulpflichtigen Kindern von 6 - 15 Jahren
(=1. bis 9. Schulstufe)
Ausländer:
werden im Rahmen der Beihilfe für bedürftige SchülerInnen gefördert.
Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung
JUFF-Familie
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Email: juff.familie@tirol.gv.at
Telefon: 052-508-3572



