Tiroler BildungsKatalog
Land Tirol
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Tiroler Bildungsgeld update gültig ab 2. April 2007

Förderstelle

Land Tirol, Arbeitsmarktförderung

Förderungsziele





Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung beruflicher Qualifikation.
Dies soll im Rahmen des Bildungsgeldes dadurch erreicht
werden, dass Weiter- und Fortbildungskosten teilweise ersetzt werden und so
ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an solchen Bildungsmaßnahmen
geschaffen wird.

Förderungswerber - ArbeitnehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis






Fördervoraussetzungen




- Arbeitslose, sofern ihre Weiterbildung nicht vom AMS gefördert wird

- Personen, die sich in Karenz oder Bildungskarenz befinden und die
Bildungsmaßnahme nicht von einder anderen Seite gefördert erhalten

- WiedereinsteigerInnen

- Selbständige UnternehmerInnen, sofern deren Betrieb nicht mehr als 3
MitarbeiterInnen hat

Jeder Förderungswerber muss einen Hauptwohnsitz in Tirol nachweisen.

- der gewählte Kurs muss die Zulassungkriterien erfüllen. In
Ausnahmefällen werden auch Kurse gefördert, die nicht unter die
Richtlinie fallen. Über diese Fälle entscheidet der Beirat.
- Anwesenheit im Kurs mehr als 75 %
- Andere öffentliche Förderungen sind vorher auszuschöpfen. Eine allfällige
Differenz zum Bildungsgeld wird ausbezahlt, wenn sie mehr als 50,- Euro
beträgt.

Art der Förderung

Kurskosten (Basisförderung), Prüfungen (Zusatzförderungen)

Höhe der Förderung








Das Bildungsgeld beträgt bis zu 40 % der Kurskosten und besteht für
zugelassene Kurse aus zwei Teilen:
1. Die Basisförderung umfasst maximal 25 % der Kurskosten.
Die Kursgebühr muss mindestens 150,- Euro betragen.
Die Höchstförderung pro Jahr beträgt 500,- Euro.
2. Die Zusatzförderung umfasst maximal 15 % der Kurskosten.
Die Kursgebühr muss mindestens 500,- Euro betragen.
Die Höchstförderung pro Jahr beträgt 300,- Euro.
Alle Angaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Förderbare
Aus-/Weiterbildung

berufsbildend
Förderungsabwicklung











Das Bildungsgeld muss spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses beantragt werden und wird im Nachhinein für gekennzeichnete Kurse ausbezahlt (www.mein-update.at). Das Ansuchen um Bildungsgeld muss folgende Nachweise enthalten:

- Meldebestätigung
- Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis
(ausgenommen WiedereinsteigerInnen)
- Originaleinzahlungsbeleg oder Nachweis der Zahlungsindizierung bei Telebanking
- Kursbesuchsbestätigung mind. 75% Anwesenheit
- für die Zusatzförderung: positiver anerkannter öffentl. rechtl. Abschluss
- bei Selbständigkeit: Beitragsvorschreibung oder Negativbescheid der TGKK

So kommen Sie zum
Förderungsantrag


- Sie laden den Antrag als pdf-Datei von der Homepage www.mein-update.at und
drucken ihn auf Ihrem Drucker aus.
- Sie fordern Ihren Antrag auf dem Postweg an (siehe unten).
- Sie holen sich Ihren Antrag bei Ihrer Bildungseinrichtung.
Antragsabgabe



Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol
Heiliggeiststr. 7-9/2. Stock
6020 Innsbruck
Ansprechperson

Email
mein-update@tirol.gv.at
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Telefon
0512 / 508-3559 und 3599
Homepage
www.mein-update.at
Besonderheiten Die Bildungseinrichtungen kennzeichnen Kurse mit dem Zeichen logo update

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