Arbeiterkammer für Tirol
Zielgruppe:
- SchülerInnen ab der 9. Schulstufe
- SchülerInnen im Sinne des gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
- Lehrlinge, die in einem Lehrverhältnis stehen
- StudentInnen
- Lehrabschluss im 2. Bildungsweg
- Hauptschulabschluss für Erwachsene
- Berufsreifeprüfung / Studienberechtigungsprüfung
Voraussetzungen:
Kinder von in Tirol kammerumlagepflichtigen Eltern (auch Pensionisten) oder Selbsterhalter, wenn sie bereits vier Jahre in Tirol arbeiterkammerumlagepflichtig berufstätig waren; Einkommensobergrenzen;
Beihilfen:
- Beihilfe für SchülerInnen ab der 9, Schulstufe
- Lehrausbildungsbeihilfe - jährlich bis zum Ende des Lehrverhältnisses
- Stipendien für StudentInnen
- Berufsreifeprüfung / Studienberechtigungsprüfung (sofern die Lehrgänge kostenpflichtig sind)
- Lehrabschluss im 2. Bildungsweg
- Hauptschulabschluss für Erwachsene
- Zukunftsaktie für Elternbildung
Wenn Anspruch auf eine Schulbeihilfe (Landesschulrat) oder ein Stipendium (Stipendienbeihilfenbehörde) besteht, ist keine Unterstützung möglich.
Ausnahme: SelbsterhalterInnen, Auslandsstudium.
Kontakt:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Bildungspolitische Abteilung
Maximilianstraße 7, 6010 Innsbruck
Telefon: 0800-22 55 22-1515
Email: bildung@ak-tirol.com



