Arbeitsmarktservice Tirol
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Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, in Ausbildung Stehende |
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Voraussetzungen: Beratungsgespräch mit Begründung der Maßnahme vor Kursbeginn. Im Nachhinein (ohne vorheriges Beratungsgespräch!) ist die Förderung einer bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahme ausnahmslos nicht möglich. |
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Beihilfen: Ziel der Beihilfengewährung ist - die Überwindung von kostenbedingten Hindernissen bei der Arbeitsaufnahme - berufliche Aus- und Weiterbildung oder die Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme - (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt - Aufrechterhaltung einer Beschäftigung
Auf die Beihilfengewährung besteht kein Rechtsanspruch!
Individuelle Behilfe (personenbezogen!): - Kurs-/Kursnebenkosten - Vorstellungsbeihilfe - Entfernungsbeihilfe - Arbeitserprobung/Arbeitstraining - Kinderbetreuungsbeihilfe
UGP-Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose Voraussetzungen: - beim AMS arbeitslos vorgemerkt - entsprechende berufliche Eignung und Ausbildung - keine geeignete Stelle am Arbeitsmarkt vorhanden - wenn Gewerbeschein vorhanden, muss dieser mindestens drei Jahre ruhend gestellt sein
Nicht förderbar: - reine Betriebsübergänge (gem. §53 Abs.3 Zi.1/Arbeitsverfassungsgesetz) - Gründung eines Strukturvertriebes - Minderheitsbeteiligung an einer Ges.m.b.H. - Freiberufliche Tätigkeit (z.B.: Rechstanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte,...) - Überschuldete Personen mit laufender Pfändung
Kontakt: Arbeitsmarktservice Tirol Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Tirol Schöpfstraße 5, 6020 Innsbruck Telefon: 0512-5903
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