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Arbeitsmarktservice Tirol

Zielgruppe:
ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, in Ausbildung Stehende
Voraussetzungen:
Beratungsgespräch mit Begründung der Maßnahme vor Kursbeginn. Im Nachhinein (ohne vorheriges Beratungsgespräch!) ist die Förderung einer bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahme ausnahmslos nicht möglich.

Beihilfen:
Ziel der Beihilfengewährung ist
- die Überwindung von kostenbedingten Hindernissen bei der Arbeitsaufnahme
- berufliche Aus- und Weiterbildung oder die Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme
- (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Aufrechterhaltung einer Beschäftigung 

Auf die Beihilfengewährung besteht kein Rechtsanspruch!

Individuelle Behilfe (personenbezogen!):
- Kurs-/Kursnebenkosten
- Vorstellungsbeihilfe
- Entfernungsbeihilfe
- Arbeitserprobung/Arbeitstraining
- Kinderbetreuungsbeihilfe

UGP-Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose
Voraussetzungen:
- beim AMS arbeitslos vorgemerkt
- entsprechende berufliche Eignung und Ausbildung
- keine geeignete Stelle am Arbeitsmarkt vorhanden
- wenn Gewerbeschein vorhanden, muss dieser mindestens drei Jahre ruhend gestellt sein

Nicht förderbar:
- reine Betriebsübergänge (gem. §53 Abs.3 Zi.1/Arbeitsverfassungsgesetz)
- Gründung eines Strukturvertriebes
- Minderheitsbeteiligung an einer Ges.m.b.H.
- Freiberufliche Tätigkeit (z.B.: Rechstanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte,...)
- Überschuldete Personen mit laufender Pfändung

Kontakt:
Arbeitsmarktservice Tirol
Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Tirol
Schöpfstraße 5, 6020 Innsbruck
Telefon:     0512-5903

 

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